09.06.2022

Reisen, aber sicher! Die wichtigsten FAQs

Einfach Koffer packen, losreisen oder spontan die Reisepläne ändern? Die Reisewelt hat sich nachhaltig verändert. Worauf musst du bei der Reiseplanung achten? Reisen aktuell – ein kompakter Überblick mit den häufigsten Fragen und Antworten für Reisende und Reiserückkehrer:

Stand 09.06.2022

1. Wohin reisen aktuell?

Touristische Reisen während der Corona-Pandemie sind unter Beachtung der länderspezifischen Vorgaben wieder möglich. Während viele Länder die Nachweispflichten über den Impfstatus oder ein negatives Testergebnis sowie Anmeldepflichten bei der Einreise inzwischen erlassen haben, behalten sich einige Länder wie die USA oder Türkei diese Vorschriften für ausländische Gäste weiterhin vor.

Da sich die Einreisebestimmungen je nach Infektionsgeschehen in den einzelnen Ländern und Gebieten stetig ändern, solltest du dich regelmäßig informieren und ggf. auch eine Pflicht-Quarantäne einplanen.

Impfnachweis Covid-19 für die Einreise

Seit 1. Juli 2021 gibt es für EU-Bürger den digitalen Impfpass (Digital COVID-Certificates – DCC). Er ist bundesweit sowie innerhalb der EU-Staaten anerkannt. Auch negative Tests oder ein Genesenenzertifikat können digital hinterlegt werden. Achtung! Für Ungeboosterte ist der EU-Impfnachweis nur neun Monate gültig. Wer nach Ablauf dieser Frist ohne Booster reist, wird bei Grenzübertritten wie ein Ungeimpfter behandelt (Minderjährige ausgenommen). Ein Zertifikat inklusive Booster gilt als zeitlich unbegrenzt. Es kann allerdings Abweichungen von dieser Regelung geben (mit zum Teil kürzeren Fristen). Deshalb ist es wichtig, kurz vor Abreise die spezifischen Regelungen im Reiseland noch einmal zu prüfen. Für Reisen außerhalb der EU ist weiterhin der gelbe Impfpass erforderlich.

2. Covid-19-Erkrankung im Ausland – bin ich abgesichert?

Das hängt von deinem Vertrag ab. Je nach Versicherungsvertrag und Versicherungsart gilt evtl. ein Pandemie-Ausschluss, um den Standard-Schutz für Versicherte preisgünstig zu halten. Für Reisende heißt es somit: Wer heute reist, muss seine bestehende Reiseversicherung im Kleingedruckten prüfen und ggf. nachversichern.

3. Was gilt für Reiserückkehrer?

Nach der aktuellen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums ist bis vorerst 31. August 2022 die Nachweispflicht – geimpft, genesen oder negativ getestet – bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen – für sie gelten die bestehenden Anmelde- und Nachweisregelungen weiterhin und müssen in eine strikte 14-tägige Quarantäne. Derzeit fällt jedoch kein Land unter ein Virusvariantengebiet.

4. Reise gebucht – Reiserücktrittsversicherung notwendig?

Eindeutig ein Ja, denn dein Risiko für ein Reisestorno ist in den letzten 14 Tagen vor Reiseantritt am höchsten! Das gilt auch für flexible Reisebuchungen, denn hier endet die kostenlose Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeit meist kurzfristig vor Reiseantritt. In vielen Reiserücktrittsversicherungen gilt ein Pandemie-Ausschluss und Covid-19 standardmäßig nicht als versicherter Rücktrittsgrund. Dafür gibt es inzwischen verschiedene Corona-Zusatzversicherungen, mit denen man flexibel Reisen planen und absichern kann.

Tipp: Buche deine Reiserücktrittsversicherung am besten gleich mit der Reisebuchung! So hast du den vollen Versicherungsschutz und damit die Risikodeckung, die du brauchst, von Anfang an und du verpasst keine Abschlussfrist. Bei der ERGO Reiseversicherung kannst du zu einer bestehenden oder neuen Reiserücktrittsversicherung einen Ergänzungs-Schutz für Covid-19 flexibel dazu buchen.

5. Reise gebucht – und dann Reisewarnung?

Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen wurde seit Juli 2021 nur noch für Länder, die als Virusvariantengebiet eingestuft sind (Definition siehe unten), ausgesprochen. Seit dem 3. März 2022 fallen keine Staaten oder Regionen mehr unter dieses Gebiet! Reisen in Risikogebiete oder Länder mit anderen erheblichen Reiseeinschränkungen rät das Auswärtige Amt ab oder weist auf besondere Sicherheitshinweise hin. 

Tipp: Eine Reisewarnung ermöglicht i. d. R. ein kostenfreies Umbuchungs- oder Stornierungsrecht bei Pauschalreisen. Beachte daher die jeweiligen Stornoregelungen des Reiseanbieters bei deiner Reisebuchung. Bei der ERGO Reiseversicherung gilt allgemein:

  • In der Reisekrankenversicherung sind deine Behandlungskosten automatisch abgesichert, auch wenn zum Zeitpunkt der Einreise wieder eine Reisewarnung gilt.
  • Der Reiserücktritts-Schutz ist ebenfalls gewährleistet, wenn eine erneute Reisewarnung aufgrund von Covid-19 zum Zeitpunkt deiner Einreise ausgesprochen wird (gültig für Reisebuchungen seit 1. März 2022).
  • Ist die Reisewarnung nicht Covid-19-bedingt, besteht kein Versicherungsschutz.

6. Reise gebucht – und dann Quarantäne?

Auch wer einen Corona-Reiseschutz abschließt, muss prüfen, was genau abgesichert ist. Nur die eigene Erkrankung – oder auch die der Mitreisenden? Sind auch eine Quarantäne oder Fiebermessung am Flughafen abgesichert? Denn in diesen Fällen würden dir ebenfalls Stornokosten entstehen. 

Tipp: Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 der ERGO Reiseversicherung bist du finanziell abgesichert, wenn du (oder deine Risikoperson) wegen einer Covid-19-Erkrankung oder Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes nicht verreisen kannst. Das gilt übrigens nicht nur für Stornos vor der Reise, sondern auch für den Reiseabbruch. 

7. Was ist, wenn sich die Risikoeinstufung während des Urlaubs ändert?

Entscheidend für Reisende ist das Datum der Heimreise. Wird ein Land zum Virusvariantengebiet erklärt, können Urlauber bei ihrer Rückkehr mit anderen Bedingungen konfrontiert sein als bei der Abreise (z. B. Quarantäne). Deshalb ist es wichtig, sich vor der Rückreise auf der Seite des RKI regelmäßig zu informieren. 

8. Was ist der Unterschied von Reisehinweis, Sicherheitshinweis, Reisewarnungen, Virusvariantengebiet usw.? 

  • Reisehinweise informieren zum Beispiel über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie sollen Reisenden helfen, ihre individuellen Reiserisiken besser einschätzen und ihr Reiseverhalten abwägen zu können.
  • Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam und empfehlen, evtl. auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken.
  • Reisewarnungen spricht das Auswärtige Amt dann aus, wenn eine Gefahr für Leib und Leben durch eine Reise in ein Land gegeben sind. Dann appelliert das Auswärtige Amt, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Es sind keine Reiseverbote, jedoch ermöglichen sie kostenlose Reisestornierungen bei Flug- und Pauschalreisen. Deutsche, die in diesem Land leben, können dann aufgefordert werden, auszureisen. Reisewarnungen können auch Einfluss auf den Versicherungsschutz bei der Reiseversicherung haben.
  • Teilreisewarnungen sind Reisewarnungen (siehe oben), die nur ein bestimmtes Gebiet eines Landes betreffen.
  • *Als Risikogebiete (= Gebiete mit einem erhöhten/hohen Risiko) stuft das Robert-Koch-Institut Regionen und Länder aufgrund ihres hohen Infektionsgeschehens ein. Dies hat Auswirkungen auf die Einreise-Regelungen nach Deutschland. Seit 1. Juni 2022 gibt es nur noch eine Risiko-Einstufung (Virusvariantengebiet).
    Virusvarianten-Gebiete haben strenge Einreisebeschränkungen und Vorgaben zu Folge. Damit ist auch automatisch eine Reisewarnung verbunden.

Was ist eine Epidemie?

Eine Epidemie liegt vor, wenn eine Infektionskrankheit in einem Land oder größeren Landstrichen Massen betrifft. Eine typische Epidemie ist etwa die jährliche Grippewelle. Für Deutschland gilt die Faustregel: Um eine Epidemie handelt es sich, wenn eine Erkrankung etwa zehn bis zwanzig Prozent der Bevölkerung betrifft.

Was ist eine Pandemie?

Eine Pandemie ist eine Epidemie, die weltweit auftritt. Das Corona-Virus wird momentan als Pandemie eingestuft. Genau wie bei der Aussprache einer Reisewarnung können sich auch Pandemien auf die Leistungen von Reiseversicherungen auswirken (Pandemie-Ausschluss).


Weitere hilfreiche Reiseinfos:


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6 Kommentare zu “Reisen, aber sicher! Die wichtigsten FAQs”
  1. Monika Oeser

    Guten Tag Herr Missing, in unserer Jahresversicherung sind alle Reisearten, auch Kreuzfahrten, abgesichert. Sollte der Wert einer Kreuzfahrt die Versicherungssumme Ihrer Jahresversicherung übersteigen, so können Sie diese Reise einmalig mit einer „Höherversicherung“ abdecken. Unser ServiceCenter wird Ihnen gerne eine konkretes Angebot unterbreiten – senden Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten an feedback@ergo-reiseversicherung.de. Wir wünschen Ihnen ein schönes Reisejahr, viele Grüße – die ERGO Reiseversicherung

  2. Matthias Missing

    Hallo zusammen!
    Wir möchten mehrere Kreuzfahrten in diesem Jahr machen. Europa, Türkei und Russland wird dabei sein. Wenn ich ein Gesamtpaket (Reiseversicherung mit Abbruch, Kranken und Corona etvc.)als Jahresabsicherung abschließen würde und der Wert bei einer Reise höher ist als die Absicherung, besteht dann kein Schutz? Oder nur ein Schutz bis zu der abgeschlossen Summe? Sind Kreuzfahrten in Ihrem Komplettschutz eingeschlossen? Ich finde eine Option Schiffsreisen, kann diese aber nirgendwo anklicken? Danke und viele Grüße

  3. Simona Keller

    Guten Tag Herr Tschapala, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir leiten Ihre Kündigung zur Bearbeitung an unsere Fachabteilung weiter, die sich bei Ihnen direkt an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse melden wird. (Aus Datenschutzgründen haben wir in diesem öffentlichen Kommentar Ihre persönlichen Versicherungsdaten unkenntlich gemacht.)
    Viele Grüße, das Social-Media-Team

  4. Tschapala

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe von 2.05.2019 mit Buchung reise nach Kreta, Reiseversicherung Nr:40XXXXX eimalig für ein Jahr abgeschlossen und euch dann auch gesrieben gleich Kundegum , und etzt ich erfahre das Versichirum Leuft weiter und zweimal doppellt teuer haben Sie abgebucht.
    Mehr mals versuchte ich telefonisch zu erreichen Ohne ervolg. Habe E-mail gesriben auch ohne antwort.
    Das möche ich den Vetrags Kundigen mit Ver. Nr:40XXXX wegen Corona wierus kann mann nichts nötieg und ich bin etzt keinen Arbeit , kann ich nicht leisten Für alle Verträge zu Zahlen,das wegen möchte gehrne Euch Bietten das Vetrags stornieren.
    Mit freundlichen Grüße
    Sergej Tschapala

  5. Ines Boelinger

    Guten Tag Herr Weber,

    danke für Ihr Feedback. Unsere Fachabteilung würde Ihren Fall gerne noch einmal prüfen. Könnten Sie uns dazu bitte eine E-Mail an socialmedia@ergo-reiseversicherung.de schicken? Bitte geben Sie auch Ihre Versicherungsnummer und falls vorhanden die Schadensfallnummer an, damit wir Ihren Fall zuordnen können.
    Besten Dank und viele Grüße – die ERGO Reiseversicherung

  6. Hermann Weber

    Habe seit Jahren das rundum sorglos Paket ERV / ERGO ( Jahresversicherung )
    Folgendes ist passiert: Reise nach Madrid (20-24.3) gebucht, am6.3 krankgeschrieben bis 22.3 wegen Fußverletzung, am 9.3 Reise abgesagt um Kosten zu sparen ! Am 17.3 Reisewarnung vom auswärtigen Amt ( Corona),
    Deshalb gibt es laut ERGO kein Versicherungsschutz. Also bleibe ich auf den Kosten sitzen , da TUI die Reise über das Reisebüro nicht verschieben wollte, und Ich doch wegen der Krankheit versichert wäre. Aber nach 8 Tagen war ich der dumme ! Das zu dem Rundum Sorglos-Jahresschutz von ERGO